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Notwendige Unterlagen Vorbereitung des Fahrzeuges • Zur Vorführung ist zwingend der Fahrzeugausweis inkl allfälligen Anhängen mitzubringen • Bei abgeänderten Fahrzeugen sind die entsprechenden Dokumente z B VSA-Felgenblatt Zulassungspapier für Schalldämpfer usw mitzuführen • Die MFK bittet das Fahrzeug vor der Prüfung kontrollieren und instandstellen zu lassen • Motorwagen und Anhänger müssen für die Vorführung vollständig ausgerüstet und auch unten gereinigt sein Fahrgestellnummer und Motor kennzeichen müssen gut gelesen werden können Damit der Zustand des Fahrgestells und insbesondere Reparaturen daran beurteilt werden können darf kein neuer Unterbodenschutz aufgetragen sein prüfungsumfang Fahrzeugtypen Erstkontrolle Nachkontrollen 1 Fahrzeuge und Anhänger zum berufsmässigen Personentransport 2 Gesellschaftswagen 3 Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung dann jährlich 1 Lastwagen und Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht über 3 5 t > 45 km h 2 Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht über 3 5 t > 45 km h erstmals zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung [1] anschliessend nach zwei Jahren dann jährlich [1] 1 Kleinbusse 2 Lieferwagen 3 Lastwagen < 45 km h 4 Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3 5 t < 45 km h 5 Wohnmotorwagen erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung anschliessend nach drei Jahren dann alle zwei Jahre 1 leichte und schwere Personenwagen 2 Motorräder 3 Leicht-Kleinund dreirädrige Motorfahrzeuge 4 Transportanhänger erstmals fünf Jahre jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung anschliessend nach drei Jahren dann alle zwei Jahre 1 gewerbliche Traktoren 2 Arbeitsmaschinen erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung anschliessend alle drei Jahre folgende mit Kontrollschildern versehene Fahrzeuge Motorkarren Arbeitskarren landwirtschaftliche Fahrzeuge Motoreinachser Kleinanhänger erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung anschliessend alle fünf Jahre folgende mit Kontrollschildern versehene Fahrzeuge Veteranenfahrzeuge Oldtimer Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren Sonderregelung [1] Werden die Fahrzeuge nicht nur im Binnenverkehr eingesetzt so darf die letzte amtliche Fahrzeugprüfung nicht mehr als ein Jahr zurückliegen Die Halter und Halterinnen müssen selbst dafür sorgen dass die Fahrzeuge rechtzeitig nachgeprüft werden Diese Tabellen ist eine rein informative Übersicht Offizielle Information nach Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Kapitel 33 MFK VORBEREITUNG AUTO 4